Nutzung von (Luft-Luft) Wärmepumpen an Kleinmachnower Grundschulen

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt

1. zu prüfen, wie und wann eine Umstellung der Heizungsanlagen an den Kleinmachnower Grundschulen auf nicht fossile Heizungsanlagen zu realisieren ist.

2. zu prüfen, ob die Installation von Luft-Luft Wärmepumpen mit Luftfiltersystemen in den Klassenzimmern eine ökonomisch sinnvolle Variante dieser Umstellung darstellt.

Der ökonomische Teil der Betrachtung soll berücksichtigen, welcher Anteil der zu erwartenden Stromkosten durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem jeweiligen Gelände gedeckt werden kann.

Problembeschreibung/Begründung:

Für die Beschaffung von Anlagen für Schulen liegt die Zuständigkeit nach § 99 BbgSchulG beim Schulträger. Für die Grundschulen im Gemeindegebiet ist der Schulträger die Gemeinde Kleinmachnow.

Luft-Luft-Wärmepumpen sind – im Vergleich zu effizienteren Erd- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen – besonders kostengünstig und einfach zu installieren oder nachzurüsten, da die Wärmequelle nicht erst aufwändig erschlossen werden muss. Außerdem können Luft-Wärmepumpen flexibel im Altbau eingesetzt werden.

Der Vorteil von Luft-Luft-Wärmepumpen im Kontext der schulischen Nutzung ist, dass – je nach verwendeter Technologie – als Nebeneffekt Bakterien, Schimmelpilze, Allergene, Staub und auch Viren aus der Luft gefiltert werden können. Mit den Filtersystemen in den Wärmepumpen eines beispielhaften Herstellers [1] konnten etwa in Labortests 99,8 % der SARS-CoV-2-Viren in 6 Stunden neutralisiert werden.

[1] https://www.mitsubishi-les.com/de-de/kampagnen/klimaanlagen-filter/

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