Aufhebung des Grundsatzbeschlusses DS-Nr. 090/18 –
Grundsatzbeschluss zum Vorhaben Altes Dorf, Neugestaltung Freiflächen ehemaliger Gutshof

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung hebt den Grundsatzbeschluss DS-Nr. 090/18 auf. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel sind dem Haushalt zuzuführen.

Problembeschreibung/Begründung:
Für die Neugestaltung der Freiflächen des Gutshofs hat die Gemeinde ein Angebot der Hans und Charlotte Krull Stiftung (Berlin) angenommen, die an die Gemeinde herantrat und darauf aufmerksam machte, dass sie sowohl Arbeitsstipendien an bildende Künstler vergibt, als auch Projekte im Bereich Gartenbaukunst fördert. Die Freifläche des ehemaligen Gutshofes wurde für ein solches Projekt als gut geeignet eingeschätzt.
Das Projektergebnis wurde dann im Grundsatzbeschluss DS-Nr. 090/18 leicht verändert übernommen und die dafür kalkulierten Kosten von 360.000 € wurden in den Haushalt eingestellt. Im Ergebnis würde die Umsetzung dieses Konzepts einen eigenständigen Park schaffen, der in der
Form der Bepflanzung und Gestaltung nicht nur hohe Kosten verursachen würde, sondern auch diese Fläche vom Naturraum des Landschaftsschutzgebietes absondert. Dazu müsste das Gebiet eingezäunt werden, künstliche Elemente wie z. B. eine Aussichtsplattform sollen geschaffen werden. 15 Bäume über 8m Höhe müssten gefällt werden ebenso wie 20 Bäume unter 8m Höhe. Nachdem die Kirchengemeinde die durch die Folgen der Baustelleneinrichtung nötigen Nachpflanzungen vorgenommen hat, ist in diesem Bereich des Alten Dorfes in Verbindung mit dem Landschaftsschutzgebiet insgesamt ein befriedigender Zustand hergestellt, der nicht durch einen so massiven Eingriff, wie ihn die vorgenannte Planung bedeuten würde, zerstört werden sollte. Deswegen sollte der Grundsatzbeschluss aufgehoben werden.

Die Beschlussvorlage (DS-Nr. 018/20) wurde am 23.09. erneut in den UVO-Ausschuss bei gleichzeitiger Teilnahme der Mitglieder des KuSo-Ausschusses verwiesen.

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