Änderungsantrag zum Errichtungsbeschluss zum Vorhaben „Gutspark Altes Dorf Kleinmachnow“ (Maßnahme M-000661)

Beschlussvorschlag

Punkt 1) in DS-Nr. 068/20 wird geändert zu:

Die Gemeindevertretung stimmt der in Anlage 2 dargestellten Entwurfsplanung zum „Gutspark Altes Dorf“ (Zehlendorfer Damm; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstücke 49 und 357) mit den folgenden Modifikationen zu:

  1. Auf die Aussichtsplattform wird verzichtet.
  2. Die Nordost-Südwest Wegeverbindung soll auf Höhe der Bäkewiese entlang der historischen Begrenzungsmauer verlaufen und über eine barrierefreie Rampe mit dem Rundweg auf der Gutshofanlage im südlichen Teil verbunden werden.
  3. Im Bereich der zuvor geplanten Nordost-Südwest Wegeverbindung soll der Aufwuchs der aufgelaufenen Ulmen und Linden ermöglicht werden.
  4. Die Gestaltung des Historischen Fensters ist in barrierefreier Pflasterung ebenerdig umzusetzen.

Problembeschreibung/Begründung:

Der Vor-Ort-Termin am 17.08.2020 hat den Mitgliedern der Gemeindevertretung die Möglichkeit eröffnet, den vorliegenden Gestaltungsvorschlag der Verwaltung mit den örtlichen Gegebenheiten abzugleichen.

Zum einen wurde dabei deutlich, dass eine Erschließung des historischen Teils der Gutshofanlage dessen geschichtlichen Wert erlebbar machen könnte. Im Baumbestand hinter dem Portal des ehemaligen Herrenhauses ist kaum Unterholz vorhandenen, sodass kein hochwertiges Biotop, das mit dem umgebenden LSG vergleichbar wäre, durch die geplante schmale Wegführung beeinträchtigt würde. Der geplante Rundweg hinter dem Portal ist daher wünschenswert.

Zum anderen sind beim Vor-Ort-Termin jedoch drei Aspekte der Entwurfsplanung als problematisch erkannt worden, die durch die im Beschlussvorschlag genannten Modifikationen aufgelöst werden könnten.

1. Auf die Aussichtsplattform sollte verzichtet werden

Am süd-westlichen Rand des Areals ist eine Aussichtsplattform vorgesehen, die laut Entwurfsplanung den Blick auf die Bäkewiese im anliegenden Landschaftsschutzgebiet eröffnen soll. Vor Ort ist jedoch deutlich geworden, dass dieses Ziel insbesondere im Sommer bei Erhalt des Baumbestands nicht zu erreichen ist. Zwar sind entlang der gewünschten Sichtachse bereits Gehölze markiert, die im Zuge der Maßnahme entfernt werden sollen, jedoch handelt es sich im Wesentlichen um abgestorbene Äste und niederwüchsige Buschpflanzen, die die Sichtachse bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht wesentlich tangieren. Eine für freie Sicht eigentlich notwendige Abholzung der weiter hinten im LSG liegenden Bäume kommt jedoch nicht in Frage und ist in der derzeitigen Entwurfsplanung nicht vorgesehen.

Ein Bild aus der entsprechenden Aussichtsposition zeigt die Situation deutlich.

Eine Aussichtsplattform an dieser Stelle würde also keinen Sinn ergeben, da eine Sichtachse nur mit massiven Eingriffen in das ökologisch wertvolle und geschützte Landschaftsschutzgebiet möglich wäre, was in niemandes Interesse sein kann.

2. Verbindung des Rundweges auf der Gutshofanlage über eine barrierefreie Rampe mit der bereits vorhandenen Wegführung auf Höhe der Bäkewiese entlang der historischen Begrenzungsmauer in Nordost-Südwest Verbindung.

Um die Gutshofanlage dennoch mit dem LSG Bäkewiese konzeptionell zu verbinden und auf gewünschte Art miteinander in Bezug zu setzen, schlagen wir eine alternative Wegführung vor (siehe Skizze): ein barrierefreier Übergang in Form einer Rampe führt von der Gutshofanlage zur Bäkewiese hinunter auf den vorhandenen Weg entlang der denkmalgeschützten Begrenzungsmauer. Da man hier einen bereits vorhandenen Weg nutzen kann, würde damit eine deutliche Kostenersparnis einhergehen, zum anderen wird von dieser Seite aus die historisch interessante Begrenzungsmauer überhaupt erst eingebunden, sichtbar wahrgenommen und erlebbar. Entlang des Weges sind Ruhebänke zu errichten.

Mit dieser Lösung lässt sich auch ein weiterer Problempunkt lösen: in der derzeit geplanten Wegeführung in nordöstlicher Richtung hat sich die Existenz eines in Teilen verschütteten Kellergewölbes gezeigt. Derzeit wird durch einen Bauzaun ein Loch in dieser Decke gesichert. Jedoch sind auf der westlichen Seite der Sicherung zwei weitere kleinere Löcher sichtbar, die zum jetzigen Zeitpunkt ungesichert sind. Zwischen diesen Löchern hat sich die Kellerdecke sichtbar abgesenkt.
Um den Weg wie derzeit vorgesehen, direkt an diesem Bereich vorbei zu führen, müssten voraussichtlich erhebliche bauliche Sicherungsmaßnahmen im Untergrund vorgenommen werden. Eine einfache Gitterabdeckung von oben dürfte dafür nicht ausreichend sein. Davon abgesehen, dass aufgrund der Sicherungsarbeiten mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen ist, die im vorliegenden Kostenplan nicht berücksichtigt werden, werden damit auch die Habitate geschützter Fledermausarten zerstört.

Um die Kosten im Rahmen, die Eingriffe in die Landschaft mit Folgen für Fauna und Flora wie geplant gering zu halten und die Dimension der historischen Anlage sichtbar zu machen, wäre die hier genannte alternative Wegeführung eine gute Lösungsoption.

3. Im Bereich der zuvor geplanten Nordost-Südwest Wegeverbindung soll der Aufwuchs der aufgelaufenen Ulmen und Linden ermöglicht werden.

Von der angesprochenen Problemstelle des Kellergewölbes sieht die derzeitige Planung eine Wegeführung zwischen einer Linie von vier alten Linden und der westlich liegenden alten, historischen Begrenzungsmauer vor. Dieser Bereich ist von anderer Bodenqualität als der Bereich des geplanten Rundwegs. Folglich hat sich hier ein schützenswerter Unterwuchs aus jungen Laubbäumen und Buschwerk gebildet, der ökologisch deutlich wertvoller einzuordnen ist. Insbesondere die aufgelaufenen Ulmen und Linden sollten in diesem Bereich ungestört aufwachsen können.
Empfehlenswert ist, das in der Planung vorgestellte, bienenfreundliche Wildstaudenbeet oberhalb der denkmalgeschützten Mauerreste zu übernehmen.
Die Anlage des Beetes sollte pflegeleicht gestaltet sein und sich in das anschließende Landschatzschutzgebiet einfügen. Es ist auf eine klimarobuste Auswahl der Pflanzen zu achten, sodass vor allem in den Sommermonaten keine wesentliche, zusätzliche Bewässerung von Nöten ist.

4. Die Gestaltung des Historischen Fensters ist in barrierefreier Pflasterung ebenerdig zu umzusetzen.

Bei der Gestaltung der Pflasterung ist auf ein tiefergelegenes Niveau zu verzichten, damit die Bänke barrierefrei zugänglich sind. Eine ebenerdige Anlage ist damit zu bevorzugen.

DIE BESCHLUSSVORLAGE (DS-Nr. 130/20) WURDE IN DEN  UVO-AUSSCHUSS IM NOVEMBER 2020 BEI GLEICHZEITIGER TEILNAHME DER MITGLIEDER DES KuSo-AUSSCHUSSES VERWIESEN.

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