Betrieb von Ladestationen an der Autobahn

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob der Betrieb von weiteren Ladestationen für batteriebetriebene Fahrzeuge in der Nähe der Autobahn durch eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht werden kann oder ob hierfür zwingend eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Problembeschreibung/Begründung:

Die Förderung der Umstellung von Tankstellen auf Ladestationen, insbesondere in Autobahnnähe, ist für die nachhaltige Entwicklung Kleinmachnows von entscheidender Bedeutung. Dafür gibt es vor allem die folgenden Gründe:

  1. Der Bestand an Elektrofahrzeugen in der Gemeinde wächst stetig, da die Bürger:innen versuchen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ebenso steigt die Zahl der Elektrofahrzeuge auf der Autobahn selbst, was bedeutet, dass auch die Nachfrage nach Ladestationen steigen wird. Damit steigt auch der Bedarf an Ladestationen. Durch die Förderung von Ladestationen in der Nähe von Autobahnen kann die Gemeinde den Besitz von Elektrofahrzeugen fördern und den Übergang zu nachhaltigem Verkehr unterstützen.
  2. Benzin-unddieselbetriebeneFahrzeugetragenerheblichzurLuftverschmutzungundzumAusstoßvon Treibhausgasen bei, was sowohl der menschlichen Gesundheit als auch der Umwelt schadet. Durch den Ersatz von Tankstellen durch Ladestationen können Kommunen wie Kleinmachnow langfristig die Umweltauswirkungen des Verkehrs reduzieren.
  3. SchließlichhatdertechnologischeFortschrittdieLadezeitenfürElektrofahrzeugesostarkverkürzt,dass es für die Menschen bequemer wird, auf schnell ladende Elektrofahrzeuge umzusteigen. Diese Komfortsteigerung wird die Nachfrage insbesondere nach Schnellladestationen in Autobahnnähe erhöhen.

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