[Kleinmachnow, 12.12.2019]
In der Gemeindevertreterversammlung am 12.12.2019 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig für die Ausweisung einer 5ha großen Grünfläche am Buschgrabensee gestimmt, um deren Bebauung zu verhindern.
Bei der Abstimmung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-11 für Flächen im Bereich der Verlängerung der Straße Wolfswerder hat die bündnisgrüne Fraktion mit ihrer Zustimmung maßgeblich dafür gesorgt, dass eine bisher weiße Fläche im Außenbereich der Gemeinde Kleinmachnow in eine Grünfläche umgewandelt und damit langfristig vor Bebauung geschützt wird.
Teil der Änderung des Flächennutzungsplans ist außerdem die Ausweisung von 18 Parzellen zur Wohnbebauung. Bei 16 dieser Parzellen und bei Teilflächen des Straßenflurstücks zur Weiterführung der Straße „Am Rund“ handelt es sich ganz oder teilweise um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (insgesamt rund 1,0ha). Dennoch war und ist dieser Wald vor Rodung nicht geschützt, da hier das Forstrecht gilt und die Eigentümer damit den Wald auf ihren Flächen „nutzen“ (roden) können. Von dieser Möglichkeit wird bis heute immer wieder Gebrauch gemacht.
Die Darstellung, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplans wertvolle Waldfläche vernichtet wird, ist falsch. Derzeit kann der Wald durch die Gemeindeverwaltung nicht vor Rodungen geschützt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans führt außerdem nicht automatisch zur Bebauung der 18 Parzellen. Der Flächennutzungsplan hat keine baurechtliche Außenwirkung. Für eine solche muss erst ein Bebauungsplan aufgestellt und von der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Durch die Umwandlung der weißen Fläche in eine Grünfläche hingegen, werden 1,5 ha Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes geschützt.
Alexandra Pichl
Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kleinmachnow